Der Landkreis Jerichower Land gewährt ab dem 01.01.2009 gemäß den neuen Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit des Landkreises Jerichower Land Zuwendungen für mehrtägige Ferienfreizeitmaßnahmen.
Dafür gelten folgende Bedingungen:
- Im Landkreis Jerichower Land wohnhafte Inhaber der elterlichen Sorge (Sorgeberechtigte), deren Kinder Angebote nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Anspruch nehmen, sind antragsberechtigt.
- Der Teilnahmebeitrag kann zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen auf Antrag ganz oder teilweise vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung dem Kind oder dem Jugendlichen und seinen Eltern nicht zu zumuten ist.
- Die Übernahme beschränkt sich auf Maßnahmen von Jugendhilfeträgern aus dem Landkreis Jerichower Land.
- Eine Einzelhilfe kann nur einmal im Jahr gewährt werden und höchstens bis zu 250,00 Euro betragen. Der Antragsteller hat im Regelfall einen Eigenanteil in Höhe von 50 v. H. zu tragen.
- Zuwendungen sind für Maßnahmen von fünf bis dreizehn förderfähigen Tagen möglich, sofern an der Maßnahme mindestens sieben Personen teilnehmen.
- Ein Anspruch der Antragstellenden auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
- Die Übernahme des Teilnehmerbeitrages ist von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Sorgeberechtigten abhängig.
- Eine Einkommensberechnung für Sozialhilfeempfangende und Arbeitslosengeld II Empfangende erübrigt sich. Die Nachweise über deren Einkünfte sind vorzulegen.
Die Einkommensgrenze für alle anderen Antragsteller orientiert sich an den für die Ermittlung des Regelbedarfs geltenden Regelsätzen nach § 28 Abs. 2 SGB XII, in der jeweils geltenden Fassung. Die sozialhilferechtlichen Bestimmungen selbst werden nicht angewandt.
Bei Familien mit mindestens einem Kind gilt als Einkommensgrenze der 1,3-fache Regelsatz, bei Alleinerziehenden mit mindestens einem Kind gilt als Einkommensgrenze der 1,5-fache Regelsatz sowie die Aufwendungen für Wohnmiete bzw. Wohneigentum.
Das Antragsformular kann hier herunter geladen werden.
In unserer Geschäftsstelle werden die für den Antrag notwendigen Bestätigungen erteilt.
Sprechzeiten sind:
dienstags und donnerstags von 15.00 - 18.00 Uhr (oder nach Vereinbarung)
Anschrift:
Kinderland Jerichower Land e.V.
Holzstraße 34
39288 Burg
Telefon/Fax: 03921 - 98 20 29
e-Mail: kilajl@t-online.de