Ferienlager und Abenteuercamps mit Kinderland Jerichower Land e.V.


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AGB

Ferienlager

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ferienlager von Kinderland JL e.V.

1. Mindestteilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl beträgt, wenn nicht anders ausgewiesen, mindestens 25 Personen. Wird die ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann das Projekt nicht durchgeführt werden. Es erfolgt die vollständige Rückzahlung des eingezahlten Teilnehmerbeitrages. Kinderland unterbreitet nach Möglichkeit ein Ersatzangebot.

2. Vertragsabschluss
Mit der Unterbreitung des Angebotes für ein Erholungs-, Freizeit- oder Bildungsangebot von Kinderland Jerichower Land e.V. werden die vollständigen Vertragsbedingungen ausgehändigt.
Der Vertrag besteht aus dem Teilnahmeschein und der Teilnahmebestätigung.
Mit der Übergabe des Teilnahmescheins an KinderIand Jerichower Land e.V. ist der/die Vertragsnehmer/in des Kindes oder Jugendlichen an die im Teilnahmeschein getroffene Anmeldung gebunden. Rücktrittsabsichten von der im Teilnahmeschein getroffenen Anmeldung müssen schriftlich bekundet werden.
Durch Kinderland Jerichower Land e.V. oder des beauftragten Projektverantwortlichen wird die Teilnahme schriftlich bestätigt.
Mit der Übersendung der Teilnahmebestätigung von Kinderland Jerichower Land e.V. ist der Vertrag zwischen Kinderland Jerichower Land e.V. und dem unterzeichnenden Sorgeberechtigten / gesetzlichen Vertreter des Kindes / Jugendlichen zustande gekommen.
Wird der Vertrag durch eine dritte Person für das Kind / den Jugendlichen abgeschlossen, ist die Vollmacht des Sorgeberechtigten / gesetzlichen Vertreter des Kindes / Jugendlichen für eine Reiseteilnahme dem Teilnahmeschein beizugeben.
Die im Teilnahmeschein von Kinderland Jerichower Land e.V. erteilten Befugnisse in Hinsicht der zeitweiligen Übernahme der Aufsichtspflicht während der Betreuung durch Kinderland Jerichower Land e.V. sind Bestandteil des Vertrages.

3. Als vereinbart gelten dann:
3.1.
Allgemeines
- der Zeitraum des Erholungs- und Ferienaufenthaltes
- die Anzahl der zur Verfügung stehenden Aufenthaltsplätze im Erholungszentrum
- die Vollverpflegung, Unterbringung und Übernachtung
- die Betreuung durch Mitarbeiter von Kinderland Jerichower Land e.V.
- das als Anlage zur Teilnahmebestätigung übergebene Rahmenprogramm

3.2. Die An- und Abreise
Erfolgt die An- und Abreise individuell oder sollte Kinderland Jerichower Land e.V. an der Organisation von Fahrgemeinschaften mitgewirkt haben, ergeben sich daraus keine Haftungsansprüche gegenüber dem Verein.
Vertragsbestandteil sind bei der Anreise, die zeitlich und örtlich bestimmte Übernahme des Kindes / Jugendlichen durch Kinderland Jerichower Land e.V. und bei der Abreise die zeitIich und örtlich bestimmte Übergabe des Kindes an den Sorgeberechtigten oder an eine durch diesen schriftlich bevollmächtigte Person (schriftliche Vollmacht vorlegen).

3.3. Teilnahmekosten
Nach Abschluß des Vertrages, d.h. mit der Übersendung der Teilnahmebestätigung wird die Zahlung der Geschäftskostenpauschale in Höhe von 25,- € fällig.
Mit der Übersendung der notwendigen Unterlagen für die Vertragsrealisierung und des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k BGB, wird die Restsumme fällig. Sie ist bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen.
VertragsabschIüsse innerhalb von 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme verpflichten den/die Vertragsnehmer/in zur sofortigen Zahlung des gesamten Teilnahmebeitrages gegen Aushändigung der vollständigen Unterlagen und des Sicherungsscheins.
Alle Zahlungen sind unter Angabe des Teilnahmezeitraumes, des Erholungszentrums, des Namens des Teilnehmers auf das angegebene Geschäftskonto von Kinderland Jerichower Land e.V. zu überweisen.

3.3.1 Stornogebühren
Bei Rücktritten von der Reiseveranstaltung gelten folgende Bedingungen als vereinbart:
ab 30 Tage vor Beginn werden 15%,
ab 15 Tage vor Beginn werden 70%,
und ein Tag vor Anreise werden 100% des Teilnehmerbeitrages fällig.
Bei Rücktritt des Teilnehmers erfolgt eine Rückzahlung nur in dem Umfang, in dem Kinderland Jerichower Land e.V. aufgrund des Rücktritts kein Schaden entstanden ist. Die Bearbeitungspauschale von 25,- € ist zu zahlen.

3.4. Gegenseitige Haftung
Die gegenseitige Haftung ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen. Die Sorgeberechtigten des Teilnehmers erteilen im Teilnahmeschein die zum Vertrag gehörigen Genehmigungen / Befugnisse zur Übernahme der Aufsichtspflicht.

3.5. Verhaltensanforderungen
Kinderland belehrt die Teilnehmer/innen spätestens am Tag nach der Anreise über die Verhaltensanforderungen im Erholungszentrum.
Bei schwerwiegenden Verstößen des Teilnehmers/in gegen die Verhaltensanforderungen, die dessen Verbleiben im Erholungszentrum unzumutbar erscheinen lassen, ist Kinderland Jerichower Land e.V. berechtigt, den/die Teilnehmer/in von der weiteren Gestaltung auszuschließen und von den Sorgeberechtigten die unverzügliche Abholung des/der Teilnehmers/in zu verlangen. Eine Rückerstattung von Teilnehmerbeiträgen findet in diesem Fall nicht statt.
Kinder / Jugendliche, die sich für eine Gruppenbetreuung als ungeeignet erweisen, können zurückgeschickt werden. Eine anteilige Erstattung des Teilnehmerpreises wird gewährt.

4. Datenerfassung und Speicherung
Kinderland speichert die Teilnehmerdaten auf elektronischen Datenträger nur für interne Zwecke und zur Information der Eltern über neue Ferienangebote. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

5. Haftungsausschluss
Kinderland Jerichower Land e.V. kann das Programm auf Grund der örtlichen Gegebenheiten, des Wetters oder höherer Gewalt ändern. Soweit möglich, wird ein gleichwertiges Ersatzprogramm angeboten. Haftungsansprüche aus vorgenannten Grund gegen Kinderland sind ausgeschlossen

6. Abweichungen von diesem Vertrag müssen schriftlich fixiert werden.


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